Mitgliedschaft in der Tierärztlichen Vereinigung
für Tierschutz e. V.

Mitgliedschaft in der Tierärztlichen Vereinigung
für Tierschutz e. V.

Bringen Sie Ihre Expertise ein und gestalten Sie den Umgang mit Tieren aktiv mit.

Die TVT lebt vom Engagement ihrer Mitglieder. Ordentliche Mitglieder können alle in Deutschland approbierten Tierärztinnen und Tierärzte sowie Studierende der Veterinärmedizin werden.

Besonders wichtig ist uns die Vielfalt innerhalb des Berufsstands: In der TVT sind Tierärztinnen und Tierärzte aus Praxis, Verwaltung, Industrie, Forschung und Lehre vertreten. Diese breite fachliche Perspektive ist die Grundlage für unsere Arbeit.

Auch fördernde Mitglieder – Personen, Organisationen oder Unternehmen – sind willkommen, die die Ziele der TVT unterstützen und sich für einen verantwortungsvollen Umgang mit Tieren einsetzen möchten.

Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt derzeit 50 €. Für Studierende, Tierärztinnen und Tierärzte im Ruhestand sowie in begründeten Fällen kann auf Antrag eine Ermäßigung auf 25 € gewährt werden. Die Beiträge für fördernde Mitglieder werden individuell vereinbart.

Der Vorstand behält sich vor, einem Aufnahmeantrag aus wichtigen Gründen zu widersprechen.

“In der TVT kann ich meine fachliche Expertise gezielt einbringen und aktiv etwas bewegen.“

Gemeinsam mehr erreichen –
Ihre Gründe für eine Mitgliedschaft

Mitwirken

Aktiv in Arbeitskreisen und Fachthemen mitwirken

Einfluss nehmen

Entscheidungen in Praxis, Behörden und Recht mitprägen

Netzwerk

Ein starkes Netzwerk erfahrener Kolleginnen und Kollegen nutzen

Wissen

Wissen teilen und gemeinsam weiterentwickeln

Mitgliedschaft auf einen Blick

  • Ordentliche Mitgliedschaft für approbierte Tierärztinnen und Tierärzte sowie Studierende der Veterinärmedizin

  • Fördermitgliedschaft für Personen, Organisationen und Unternehmen

  • Jahresbeitrag: 50 €

  • Ermäßigter Beitrag: 25 € (z. B. für Studierende oder im Ruhestand, auf Antrag)

  • Beiträge für Fördermitglieder werden individuell vereinbart

  • Aufnahme vorbehaltlich Zustimmung des Vorstands

Zum Mitgliedsantrag →